Allgemeines Zivilrecht
Im allgemeinem Zivilrecht wie auch im Vertragsrecht gilt, was für viele Rechtsgebiete enorm wichtig ist:
Vorsorge ist besser als Nachsorge!
Kommen Sie lieber früher als später, dann kann man flexibel agieren. Beim Vertragsrecht lassen Sie sich am besten schon beraten, wenn es darum geht einen Vertrag aufzusetzen. Denn nur dann können alle relevanten Kriterien rechtlich optimal festgelegt werden.
Ich kümmere mich für Sie um die zivilrechtliche Vertragsgestaltung und die Verfolgung von Ansprüchen aus zivilrechtlichen Verträgen, wie z.B. Kaufverträge, Arbeitsverträge, Mietverträge, Werksverträge oder auch Gesellschafterverträge.
Die Liste der Vertragsarten ist lang und in jedem Vertrag können sich Stolperfallen ergeben, welche sich auch ganz schnell wirtschaftlich negativ auswirken können. Daher ist es ratsam sich in diesem Bereich abzusichern.
Haben Sie Fragen zum Thema allgemeines Zivilrecht/Vertragsrecht? Ich beantworte sie Ihnen gerne und stehe auch als Rechtsbeistand jederzeit zur Verfügung. Falls Sie einen Termin mit mir vereinbaren möchten, kommen Sie hier zu den Kontaktdaten.